Das MediClin Reha-Zentrum Reichshof ist Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Es hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.
Ihr Aufenthalt in dem MediClin Reha-Zentrum Reichshof :
Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR) / Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation und Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung sind Folgebehandlungen, die im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden.
Für den Aufenthalt im Rahmen einer AHB/ AR oder BGSW erfolgt die Antragstellung durch das vorbehandelnde Krankenhaus (Sozialdienst) bei dem jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger, Berufsgenossenschaft). Die Modalitäten der Antragstellung sind abhängig vom Versicherungsstatus.
- Bei Versicherten der der Deutschen Rentenversicherung (Bund) kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden.
- Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (Land) ist eine Absprache mit der Rentenversicherung erforderlich.
- Bei Versichten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherten ist eine Zustimmung der Krankenkasse vor Aufnahme notwendig.
Nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung bzw. Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen wird Ihr Aufnahmetermin zwischen dem behandelnden Krankenhaus und uns abgestimmt.
Heilverfahren
Heilverfahren werden beim zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes, Private Krankenversicherung) beantragt.
Der erste Weg führt immer zu Ihrem Haus- oder Facharzt. Er muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Dieses Attest legen Sie der Krankenkasse vor und lassen sich dort einen Antrag für die Deutsche Rentenversicherung (Bund/ Land) aushändigen. Den ausgefüllten Antrag schickt Ihr behandelnder Arzt an den zuständigen Kostenträger.
Die Auswahl der geeignten Rehabilitationseinrichtung erfolgt duch den Kostenträger, Patienten können jedoch ihre Wünsche äußern. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.
Kostenträger der Heilverfahren sind für:
- Angestellte & Arbeiter die Deutsche Rentenversicherung
- Beamte die Beihilfestelle und Privatversicherung
- Selbstständige der Patient (Erstattung nach Tarif durch Ihre Versicherung)
- Rentner/ Hausfrauen die Krankenkasse
Selbstzahler
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt eine Verrechnung zwischen Reha-Zentrum und Patient.
Begleitpersonen
Die Mitaufnahme von Angehörigen/ Begleitpersonen ist bei uns nicht nur gerne gesehen, sondern in vielen Fällen erwünscht. Dieses so genannte "Rooming in" fördert unserer Erfahrungen nach den Behandlungsverlauf. Zum einen fühlen sich Patienten in Begleitung ihrer Angehörigen sicherer. Zum anderen können die Angehörigen im Falle einer Behinderung den Umgang mit der Behinderung unter der Anleitung von Therapeuten und Pflegekräften erlernen.
Für Begleitpersonen bieten wir im Einzelzimmer ein Zustellbett an. Auch Besucher sind bei uns gerne gesehen.