In der modernen Kurortmedizin ist die Kur als eine „medizinische, zeitlich definierte und ärztlich geleitete Maßnahme in einem anerkannten Kurort“ beschrieben.
Allen Kurverfahren gemeinsam ist, dass in der Regel nicht ein eng eingegrenztes Krankheitsbild behandelt wird, sondern viele gesundheitliche Einschränkungen unter Einsatz kurmedizinischer Methoden positiv beeinflusst werden. Die ursprüngliche gesundheitliche Funktionalität wird so wieder hergestellt bzw. verbessert und eine möglichst hohe Kompetenz im Gesundheitsverhalten des Patienten erreicht.
Ziel einer Kurmaßnahme ist also mindestens die Linderung, im günstigeren Fall die Besserung und Heilung von gesundheitlichen Einschränkungen und im günstigsten Fall die vollständige Rehabilitation oder Heilung.
Als Bestandteile einer modernen Kurortmedizin haben folgende Prinzipien Bedeutung erlangt:
- Ein auf einer naturheilkundlichen Gesundheitslehre aufbauendes Therapieprinzip,
- ein ganzheitliches, auf den Patienten und seine speziellen Probleme ausgerichtetes Therapiekonzept,
- Anwendung stimulierender und stabilisierender Behandlungsformen,
- Stärkung der Selbstheilungskräfte und der gesundheitlichen Eigenverantwortung.
Aufenthaltsdauer:
Durch die Gesundheitsreform wurden die Bedingungen für eine ambulante Badekur erheblich verbessert. Der Aufenthalt kann jetzt 2 bis 3 Wochen dauern und kann alle 3 Jahre neu beantragt werden.
Krankenkassenanteil:
Die Krankenkassen übernehmen 85 % der Kosten für die Kuranwendungen. Der pauschale Tageszuschuss für die Übernachtung beträgt 13 €.
Der Kurantrag:
Bei Kuren ist entscheidend, ob die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend ist. Lassen Sie sich also rechtzeitig von Ihrem Hausarzt bei einem Beratungsgespräch ein Attest ausstellen, das zum Kurantrag bei der Krankenkasse einzureichen ist. Der Kurantrag und das Heilverfahren muss bei ausreichender medizinischer Notwendigkeit genehmigt werden. Bei Nichterteilung der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Rat, auf jeden Fall und, wenn nötig, mehrfach Widerspruch einzulegen.
Wie erhalte ich die Anwendungen vor Ort:
Ist Ihr Kurantrag genehmigt und der Termin Ihrer Anreise festgelegt, so können Sie sich bereits eine Woche zuvor telefonisch mit dem Kurarzt in Verbindung setzen, um die Terminvereinbarung zu erleichtern. Bringen Sie dabei bitte Ihre Kurpapiere, Kurarztschein gemäß § 23, eine Liste Ihrer aktuellen einzunehmenden Medikamente sowie, wenn möglich, auch aktuelle medizinische Behandlungsunterlagen mit. Nach dem Ersttermin bei dem Kurarzt und der Kuruntersuchung werden Ihnen Rezepte für die Kuranwendungen ausgestellt, die Sie direkt bei uns im Haus in unserer Therapieabteilung erhalten können.
Anmeldung über das Sekretariat
Elfie Müller
Tel.:02265 995-212
Fax:02265 995-103
E-Mail: elfie.mueller@mediclin.de
Sprechzeiten:
Dienstag: nach Vereinbarung
Donnerstag:14.30 bis 15.30 Uhr