AHB-Verfahren
Das MediClin Reha-Zentrum Reichshof führt Anschlussheilbehandlungen für Rentenversicherungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Land, DRV Knappschaft Bahn, See, Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung) sowie für sämtliche Krankenkassen durch.
Bei diesen Verfahren erfolgt die Anmeldung des Patienten durch das Akutkrankenhaus, durch Zusendung des AHB-Antrages und AHB-Befundes sowie telefonische Mitteilung unter der Rufnummer 02265/995-235 oder 02265/995-237. Dabei wird in aller Regel der mögliche Aufnahmetermin sofort festgelegt, so dass keine Wartezeiten auftreten.
Sonderfälle
AHB-Maßnahmen für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Nordrhein-Westfalen, DRV Knappschaft Bahn, See und Post und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Patienten mit Privatkrankenkasse und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von 6 Wochen eine AGM-Maßnahme von dem Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40, Abs. 2. SGB V
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, gemäß SGB V, § 40, Absatz 2 oder gemäß SGB V, § 23, Absatz 4 stellen.